Die türkischen Richtlinien zur Barrierefreiheit meistern: Der WCAG 2.2-Leitfaden

Die türkischen Richtlinien zur Barrierefreiheit meistern: Der WCAG 2.2-Leitfaden

In der digitalen Welt galt der Begriff „Zugang für alle“ lange Zeit als ethische Präferenz oder wünschenswertes Extra. Mit dem Präsidialerlass Nr. 2025/10, der am 21. Juni 2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist digitale Barrierefreiheit in der Türkei jedoch offiziell zu einer rechtlichen Verpflichtung für öffentliche Einrichtungen und bestimmte Unternehmen des privaten Sektors geworden.

Als Switas Consultancy haben wir einen umfassenden Leitfaden zusammengestellt, der detailliert beschreibt, was diese neue Verordnung beinhaltet, welche Institutionen betroffen sind und welche technischen Feinheiten der WCAG 2.2-Konformitätsprozess erforderlich sind, um diese neuen Standards zu erfüllen.

1. Was umfasst die neue Verordnung?

Dieses Rundschreiben, das auf Grundlage des Gesetzes Nr. 5378 über Menschen mit Behinderungen erstellt wurde, schreibt vor, dass digitale Dienste für alle zugänglich sein müssen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – und eine gleichberechtigte, unabhängige und sichere Nutzung zu gewährleisten.
Das Hauptziel des Rundschreibens ist es, Websites und mobile Anwendungen mit den international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) des W3C (World Wide Web Consortium) in Einklang zu bringen.

2. Welche Institutionen sind betroffen und wie sieht der Zeitplan aus?

Das Rundschreiben erstreckt sich über öffentliche Einrichtungen hinaus auf wichtige Bereiche des privaten Sektors, die häufig von Bürgern genutzt werden. Die Fristen zur Einhaltung variieren je nach Sektor:
Unternehmen, die innerhalb eines Jahres (bis Juni 2026) zur Einhaltung verpflichtet sind:

  • Alle öffentlichen Institutionen und Organisationen (Universitäten, Gemeinden usw.).
  • Öffentliche Berufsverbände.
  • Banken.
  • Private Krankenhäuser.
  • Private Bildungseinrichtungen, die vom Ministerium für Nationale Bildung zugelassen sind.
  • Private Unternehmen, die Personenbeförderungsdienste anbieten (Flugzeuge, Eisenbahnen, Straßenverkehr).
  • Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste mit über 200,000 Abonnenten.
    Unternehmen, die innerhalb von 2 Jahren (bis Juni 2027) zur Einhaltung verpflichtet sind:
  • Dienstleister, die im Rahmen des Gesetzes zur Regelung des elektronischen Geschäftsverkehrs im E-Commerce tätig sind.

3. Der technische Standard: Was ist WCAG 2.2?

Das Rundschreiben legt WCAG 2.2 als technischen Standard für die Konformität fest. WCAG 2.2 baut auf früheren Versionen (2.0 und 2.1) auf und führt spezifische Verbesserungen für Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen, Sehschwäche und motorischen Einschränkungen ein.
Die Richtlinien basieren auf vier grundlegenden Prinzipien (POUR):

A. Wahrnehmbar: Informationen und Benutzeroberflächenkomponenten müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass sie diese auch wahrnehmen können (z. B. durch Bereitstellung von Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte wie Bilder, Gewährleistung eines ausreichenden Farbkontrasts).

B. Operabel: Die Komponenten der Benutzeroberfläche und die Navigation müssen bedienbar sein (z. B. muss die gesamte Funktionalität über die Tastatur verfügbar sein, die Benutzer müssen genügend Zeit haben, die Inhalte zu lesen und zu nutzen).

C. Verständlich: Die Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein (z. B. ist der Text lesbar, Webseiten funktionieren vorhersehbar und es wird eine Eingabehilfe bereitgestellt, um Fehler zu vermeiden).

D. Robust: Der Inhalt muss so robust sein, dass er von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich Hilfstechnologien (z. B. kompatibel mit Bildschirmleseprogrammen), zuverlässig interpretiert werden kann.

Kritische Erfolgskriterien wurden mit WCAG 2.2 eingeführt.

Um die vollständige Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten, müssen Organisationen die spezifischen technischen Feinheiten der Version 2.2 verstehen. Hier finden Sie die ausführlichen Informationen zu den neuen Schlüsselkriterien:

Fokus nicht verdeckt (Minimal & Erweitert) (Kriterium 2.4.11 / 2.4.12): Wenn ein Benutzer mit der Tastatur durch eine Seite navigiert (durch Tabulatortasten und Schaltflächen), muss das aktuell fokussierte Element sichtbar bleiben. Dieses Update behebt das häufige Problem, dass fixierte Kopf- oder Fußzeilen (Balken am oberen oder unteren Bildschirmrand) das Element verdecken, das der Benutzer eigentlich sehen möchte.
Voraussetzung: Sie müssen sicherstellen, dass das hervorgehobene Element nicht vollständig von anderen Inhalten verdeckt wird. Idealerweise sollte es vollständig sichtbar sein.

Ziehbewegungen (Kriterium 2.5.7): Manche Benutzeroberflächen erfordern, dass Benutzer Objekte per Drag & Drop verschieben (z. B. Datei-Uploads, Schieberegler oder das Neuanordnen von Listen). Dies kann für Benutzer mit motorischen Einschränkungen, die spezielle Zeigegeräte oder Eye-Tracking-Software verwenden, physisch unmöglich sein.
Voraussetzung: Wenn eine Benutzeroberfläche Drag & Drop verwendet, muss eine Alternative mit einem einzelnen Mauszeiger bereitgestellt werden. Anstatt beispielsweise eine Karte zum Verschieben zu ziehen, sollten Schaltflächen zum Hoch-, Runter-, Links- und Rechtsverschieben angeboten werden. Anstelle einer Drag-and-Drop-Liste sollten Pfeile zum Verschieben von Elementen nach oben oder unten verwendet werden.

Zielgröße (Minimum) (Kriterium 2.5.8): Nutzer mit Handzittern, großen Fingern oder solche, die mobile Geräte verwenden, haben oft Schwierigkeiten, kleine, eng beieinander liegende Tasten zu bedienen.
Voraussetzung: Interaktive Elemente (Schaltflächen, Symbole) sollten mindestens 24x24 CSS-Pixel groß sein. Ist das Element kleiner, muss ausreichend Abstand vorhanden sein, sodass ein Kreis mit 24 Pixeln Durchmesser um das Steuerelement herum kein anderes Element überlappt. Dadurch wird das Risiko verringert, versehentlich die falsche Funktion auszulösen.

Barrierefreie Authentifizierung (Kriterium 3.3.8): Viele Anmeldeprozesse erfordern das Lösen von Rätseln (CAPTCHAs), das Auswendiglernen von Passwörtern oder das Abschreiben von per SMS versendeten Einmalcodes. Dies stellt eine Hürde für Nutzer mit kognitiven Einschränkungen oder Gedächtnisproblemen dar.
Voraussetzung: Authentifizierungsverfahren sollten nicht auf kognitiven Funktionstests (wie dem Lösen von Rätseln oder dem Auswendiglernen von Informationen) basieren. Sie müssen das Kopieren und Einfügen von Passwörtern und Codes ermöglichen und die Verwendung von Passwortmanagern und Autofill-Funktionen von Drittanbietern unterstützen. Falls ein CAPTCHA verwendet wird, muss eine nicht-kognitive Alternative (z. B. einfache Objekterkennung oder Zwei-Faktor-Authentifizierung über ein Gerät) verfügbar sein.

Redundanter Eintrag (Kriterium 3.3.7): Wenn Benutzer aufgefordert werden, dieselben Informationen (wie z. B. eine Lieferadresse) mehrmals in einer einzigen Sitzung erneut einzugeben, führt dies zu Ermüdung und erhöht die Fehlerquote, insbesondere bei Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen.
Voraussetzung: Die zuvor vom Benutzer eingegebenen Informationen sollten entweder automatisch eingefügt oder dem Benutzer zur Auswahl aus einer Dropdown-Liste zur Verfügung gestellt werden, anstatt dass sie erneut eingegeben werden müssen.

Konsequente Hilfe (Kriterium 3.2.6): Nutzer, die Hilfe benötigen, haben oft Schwierigkeiten, die passenden Supportkanäle zu finden, wenn sie auf verschiedenen Seiten navigieren.
Voraussetzung: Wenn Sie Hilfefunktionen anbieten (wie einen Chatbot, eine Kontakt-E-Mail-Adresse oder einen Link zu einer „Anleitung“-Seite), müssen diese auf jeder Seite, auf der sie vorhanden sind, an derselben relativen Position angezeigt werden. Befindet sich das Chat-Widget beispielsweise unten rechts auf der Startseite, darf es nicht auf der Produktseite oben links platziert werden.

4. Prüfung, Überwachung und das „Barrierefreiheitslogo“

Zur Steuerung dieses Übergangs hat das Ministerium für Familie und Soziales eine „Überwachungskommission“ eingerichtet. Darüber hinaus muss jede zuständige Institution eine eigene interne „Kommission zur Überprüfung der Barrierefreiheit“ bilden, um technische Analysen durchzuführen und über die Ergebnisse zu berichten.

Websites und mobile Anwendungen, die das Audit bestehen und die Einhaltung der Standards nachweisen, erhalten vom Ministerium das „Barrierefreiheitslogo“. Dieses Logo dient als Auszeichnung für eine barrierefreie Einrichtung und ist ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig.

5. Wie Switas Consultancy Sie auf Ihrem Weg zur Compliance unterstützt

Barrierefreiheit ist nicht nur eine formale Anforderung, sondern ein entscheidender Faktor für die Nutzererfahrung (UX) und die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Switas begleitet Sie mit einer strukturierten Methodik durch diesen Transformationsprozess:

1. WCAG-Audit (WCAG 2.2): Wir führen eine gründliche Bewertung Ihrer digitalen Assets anhand der neuen WCAG 2.2-Kriterien durch und identifizieren dabei spezifische Verstöße in Bezug auf Fokus-Sichtbarkeit, Zielgrößen, Authentifizierungsbarrieren und mehr.

2. Manuelle Tests und Benutzertests: Automatisierte Tools erfassen nur einen Teil der Probleme. Unsere Experten führen manuelle Prüfungen mit Bildschirmleseprogrammen (wie NVDA und VoiceOver) durch und testen die Benutzerfreundlichkeit unter realen Bedingungen mit Menschen mit Behinderungen, um eine tatsächliche Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten.

3. Sanierungsfahrplan: Wir arbeiten direkt mit Ihren Entwicklungs- und Designteams zusammen und bieten technische Lösungen für komplexe Probleme auf Codeebene (ARIA-Labels, semantisches HTML, responsives Reflow).

4. Nachhaltigkeit & Schulung: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Wir bieten regelmäßige Neubewertungen und Teamschulungen an, um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Produkte auch im Zuge ihrer Weiterentwicklung den Anforderungen entsprechen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um digitale Barrieren abzubauen und die vollständige Einhaltung der neuen türkischen Barrierefreiheitsverordnung sicherzustellen.


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Wir hoben Microsoft Clarity als Produkt hervor, das von erfahrenen Produktmanagern mit Blick auf praxisnahe Anwendungsfälle entwickelt wurde, die die Herausforderungen von Unternehmen wie Switas verstehen. Funktionen wie die Erkennung von Wutklicks und die JavaScript-Fehlerverfolgung erwiesen sich als unschätzbar wertvoll, um Frustrationen der Nutzer und technische Probleme zu identifizieren und so gezielte Verbesserungen zu ermöglichen, die sich direkt auf die Nutzererfahrung und die Konversionsraten auswirkten.